Internationaler Bereich

Seit ihrem Studium hat sich die Rechtsanwältin Patrizia Turati entschieden, sich auf das internationale Recht zu konzentrieren, sie arbeitete dann in diesem Bereich während ihrer juristischen Tätigkeit und betreute zahlreiche Fälle im Auftrag von italienischen und ausländischen Mandanten.

Ihr Spezialgebiet ist immer das internationale Recht sowohl innerhalb der Italienischen als auch anderer Jurisdiktionen von EU-Länder, insbesondere Deutschland und Österreich gewesen.

Sie spezialisierte sich ferner auf den Bereich des internationalen Straßenverkehrs, der durch die CMR-Genfer Konvention von 1956 und das Wiener Übereinkommen von 1980 über internationale geregelt wird.

Sie beschloss dann, ihr Wissen im Zusammenhang mit Berufungen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu vertiefen.